Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — für alle B2B-Kunden, die Drittdaten verarbeiten.
Wenn du Leadesk nutzt, verarbeiten wir in deinem Auftrag personenbezogene Daten — zum Beispiel Daten deiner LinkedIn-Leads, Kontakte und Empfänger deiner Nachrichten. Nach Art. 28 DSGVO musst du mit uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) schließen, bevor wir diese Daten rechtmäßig verarbeiten dürfen.
Der AV-Vertrag regelt Art und Umfang der Datenverarbeitung, die Rechte und Pflichten beider Parteien, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und die Dauer der Verarbeitung.
Wir stellen dir den AV-Vertrag als PDF zum Herunterladen, Unterschreiben und Zurücksenden bereit. Sobald unterschrieben, senden wir eine gegengezeichnete Version zurück.
Schreib uns eine E-Mail an datenschutz@leadesk.de mit dem Betreff „AV-Vertrag" — wir schicken dir innerhalb eines Werktags:
Grundsätzlich für alle Kunden, die mit personenbezogenen Daten Dritter arbeiten — also praktisch jeden B2B-Nutzer, der über Leadesk LinkedIn-Leads verwaltet oder Nachrichten an andere Personen sendet.
Einzelne Selbstnutzer, die ausschließlich ihre eigenen Daten verwalten, brauchen keinen AV-Vertrag — aber sobald du Leads, Kunden oder Kontakte verarbeitest, solltest du einen haben.
Auftragsverarbeiter: Leadesk GbR, Goldbacher Straße 100, 63741 Aschaffenburg, Deutschland
Verantwortlicher: Der Kunde (du).
Ort der Verarbeitung: EU (Frankfurt am Main, Supabase-Hosting). Keine Drittlandsübermittlungen außerhalb der EU/EWR ohne geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO.
Dauer: Laufzeit des Hauptvertrags.
Gegenstand: Bereitstellung der Leadesk-Plattform als SaaS, inkl. Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der durch den Kunden hochgeladenen oder erfassten Daten.
Wir nutzen ausgewählte Dienstleister für die Bereitstellung der Plattform. Diese sind in einer Liste im AV-Vertrag benannt und werden regelmäßig aktualisiert. Wesentliche Kategorien:
Neue Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 14 Tage vor Einsatz angekündigt, mit Widerspruchsrecht nach AV-Vertrag.